Statuten

  • Die Statuten Revision 2006 wurde am 21.3.2006 bewilligt! Die wichtigste Änderung bezieht sich auf die Haftungsklausel und auf die neuen Verbandsmitgliedschaften. (Download)
  • Am 5.3.2004 wurden die Statuten erstmalig angepasst.
    Geändert Art.14:
    Der Vorstand, der Präsident, die Rechnungsrevisoren und der Fähnrich werden jeweils für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst. (Gründungsversion: mindestens 5 und höchstens 7 Mitgliedern)
    Art. 24 Gelöscht.
  • Anlässlich der Gründungsversammlung im März 1997 wurden die Statuten genehmigt.