Mitgliedschaft

Die Bedingungen für einen Vereinsbeitritt sind in den Statuten unter Punkt 3 und folgend festgehalten. Der Vorstand entscheidet als dann vorerst in eigener Kompetenz über die provisorische Aufnahme oder die Abweisung.

Die Generalversammlung entscheidet über die definitive Aufnahme oder Abweisung.

 

Mit dem Beitritt in den Pistolenclub erlauben Sie explizit die Publikation ihres Namens, ihres Jahrganges und ihren Schiessleistungen in  Ranglisten, Schiessberichten und Fotos im Internet oder Zeitungsberichten!