Die Statuten Revision 2006 wurde am 21.3.2006 bewilligt! Die wichtigste Änderung bezieht sich auf die Haftungsklausel und auf die neuen Verbandsmitgliedschaften. (Download)
Am 5.3.2004 wurden die Statuten erstmalig angepasst. Geändert Art.14: Der Vorstand, der Präsident, die Rechnungsrevisoren und der Fähnrich werden jeweils für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst. (Gründungsversion: mindestens 5 und höchstens 7 Mitgliedern) Art. 24 Gelöscht.
Anlässlich der Gründungsversammlung im März 1997 wurden die Statuten genehmigt.